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Umsatzsteuerbefreiung (§ 4 Nr. 18 UStG) für Leistungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Umsatzsteuerbefreiung (§ 4 Nr. 18 UStG) für Leistungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Veröffentlicht am in DStV

Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere Einrichtungen ohne systematische Gewinnerzielung, die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erbringen, können von der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG profitieren.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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