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Update Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnung bleibt weiterhin möglich

Update Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnung bleibt weiterhin möglich

Veröffentlicht am in DStV

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endete am 31.10.2023. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31.1.2024.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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