Vertrag zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) Ihrer Mitarbeiter zwischen der DKV Deutsche Krankenversicherung AG und den Verbänden im Deutschen Steuerberaterverband
Vertrag zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) Ihrer Mitarbeiter zwischen der DKV Deutsche Krankenversicherung AG und den Verbänden im Deutschen Steuerberaterverband
Das Plus für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter: Die betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter künftig bei der Gesundheitsvorsorge. Denn die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ist wichtig und kostbar. Stärken Sie Ihr wertvollstes Kapital!
Unser Partner DKV Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) bietet den Mitgliedern der Verbände im Deutschen Steuerberaterverband ab sofort eine attraktive Zusatzvorsorge in Form von 3 Bausteinen an.
Die Vorteile im Überblick:
Der zusätzliche Schutz mindert Lücken in der GKV. (Grafik)
Ihr Mitarbeiter profitiert von einer verbesserten medizinischen Versorgung und spart Bares bei Zuzahlungen.
Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung.
Vorerkrankungen und laufende Behandlungen sind eingeschlossen.
Es gibt keine Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt sofort.
Fortführung zu den Bedingungen der Einzelversicherung wenn Ihr Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.
Die Voraussetzungen im Überblick:
Alle GKV-versicherten Mitarbeiter werden obligatorisch abgesichert.
Ihre Kanzlei verfügt über mind. 3 versicherungsfähige Mitarbeiter.
Verbandsmitglieder finden Informationen und einen Onlinezugang ab sofort im internen Mitgliederbereich/über StBdirekt unter „Service – Rahmenverträge“ (www.stbdirekt.de).