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Wahlrechte sollen auch November- und Dezemberhilfe flexibilisieren

Wahlrechte sollen auch November- und Dezemberhilfe flexibilisieren

Veröffentlicht am in DStV

Unternehmen sollen nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)nunmehr auch bei der November- und Dezemberhilfe ein Wahlrecht haben, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. Von Bedeutung ist dies insbesondere für Unternehmen mit größerem Finanzierungsbedarf. Sie können damit entscheiden, auf welcher beihilferechtlichen Grundlage sie die staatlichen Hilfen beantragen. Der DStV begrüßt diese weitergehende Flexibilisierung.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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