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Warnstufe 4 – 2G-Plus ab dem 10.01.2022

Warnstufe 4 – 2G-Plus ab dem 10.01.2022

Veröffentlicht am in STBV

Liebe Teilnehmer,

in Bremen gilt ab dem 10.01.2022 die Warnstufe 4. Das Betreten unserer Geschäftsstelle ist nur Personen gestattet, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

• vollständig Geimpfte, deren abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, plus die zusätzliche Vorlage eines negativen Testnachweises
• Genesene, deren Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, plus die zusätzliche Vorlage eines negativen Testnachweises

Als Testnachweis gilt:
Ein negatives Schnelltestergebnis aus einem Testzentrum sowie ein negativer PCR-Test. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Schnelltests im Rahmen eines betrieblichen Testkonzepts gelten ebenfalls als anerkannte Testergebnisse (bitte legen Sie uns eine schriftliche Bestätigung vor).

Ausnahmen gelten:
Für Personen in den ersten drei Monaten nach ihrer zweiten Impfung und für alle mit Auffrischungsimpfung.

Unser aktuelles Hygienekonzept finden Sie hier.

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