in Bremen gilt ab dem 10.01.2022 die Warnstufe 4. Das Betreten unserer Geschäftsstelle ist nur Personen gestattet, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:
• vollständig Geimpfte, deren abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, plus die zusätzliche Vorlage eines negativen Testnachweises • Genesene, deren Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, plus die zusätzliche Vorlage eines negativen Testnachweises
Als Testnachweis gilt: Ein negatives Schnelltestergebnis aus einem Testzentrum sowie ein negativer PCR-Test. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Schnelltests im Rahmen eines betrieblichen Testkonzepts gelten ebenfalls als anerkannte Testergebnisse (bitte legen Sie uns eine schriftliche Bestätigung vor).
Ausnahmen gelten: Für Personen in den ersten drei Monaten nach ihrer zweiten Impfung und für alle mit Auffrischungsimpfung.