Wichtige Information zur Nutzung der Steuerberatervollmacht beim Meldeportal zum Ausbildungsfonds
Veröffentlicht am in STBV
Wie uns die Senatorin für Bildung mitgeteilt hat, wurde der Vordruck der Steuerberatervollmacht, wie er bei ELSTER hochgeladen wird, überprüft. Die Vollmacht erstreckt sich durch die Formulierung „sonstige Verwaltungsakte“ auch auf das Verwaltungsverfahren zum Ausbildungsfonds. Das bedeutet, dass keine gesonderte Vollmacht für den Ausbildungsfonds erforderlich ist.
Diese Vollmacht kann somit auch im Meldeportal für den Ausbildungsfonds genutzt und dort entsprechend hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Prozessbevollmächtigung für Ihre Mandanten in einem späteren Verfahren aufgrund einer fehlenden Regelung in § 67 VwGO nicht möglich ist.