Das „Jahressteuergesetz 2018“ ist tot – aber nur dem Namen nach. Die Bun-desregierung hat den Inhalt zwar weitestgehend übernommen. Jedoch taufte sie die Initiative des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) kurzerhand in „Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (BT-Drs. 19/4455) um.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.