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Zügigere Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskunft ab 1.1.2017

Zügigere Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskunft ab 1.1.2017

Veröffentlicht am in DStV

Bei kniffligen Fragen im komplexen Steuerrecht kann eine verbindliche Auskunft durch das Finanzamt Rechtssicherheit schaffen. Sie trägt dazu bei, dass Steuern eine kalkulierbare Pla-nungs- und Entscheidungsgröße werden. Doch in der Praxis haftet diesem Instrument ein ge-wichtiger Mangel an – ihre Bearbeitungsdauer. Mitunter dauert es sehr lange, bis über Anträge auf verbindliche Auskünfte entschieden wird. Dies soll sich für Anträge, die ab 1.1.2017 bei der Finanzbehörde eingehen, ändern: Im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde eine Bearbeitungsfrist eingeführt (BGBl. I 2016, S. 1679 ff.), die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 12.1.2017 zur Änderung des AEAO erläutert. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) informiert im Folgenden über diese und eine weitere praxisrelevante Neuerung zur verbindlichen Auskunft.

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