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Abschlussprüfer nicht mehr Teil des Anwendungsbereichs von DORA

Abschlussprüfer nicht mehr Teil des Anwendungsbereichs von DORA

Veröffentlicht am in DStV

Mit dem „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) möchte die EU Finanzunternehmen und IT-Dienstleister widerstandsfähiger gegen IT-Risiken machen. Der DStV begrüßt, dass Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften nicht mehr unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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