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Änderung des UV-Meldeverfahrens ab 2017: Lohnnachweis digital

Änderung des UV-Meldeverfahrens ab 2017: Lohnnachweis digital

Veröffentlicht am in DStV

Ab dem 1.1.2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst. Eine zweijährige Übergangsregelung soll sicher-stellen, dass der Beitrag der Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet wird. Auch für Steuerberater sind die Änderungen relevant, wenn sie z. B. die Meldungen zur Sozialversich-erung für ihre Mandanten durchführen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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