Nun ist es also amtlich, das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden der Länder mit Schreiben vom 15.3.2016, wie vom Deutschen Steu-erberaterverband e.V. (DStV) bereits am 11.3.2016 avisiert wurde, die ursprüngliche Rechtslage bei der Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen wiederhergestellt und die Verwaltungsan-weisung vom 29.6.2015 aufgehoben.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.