Nach Informationen unseres Mitgliedsverbands Berlin-Brandenburg wird die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III bis zum 2.11.2021 verlängert.
Da der Fristablauf für die Überbrückungshilfe III am 31.10.2021 auf einen Sonntag fällt, hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nachgefragt, ob eine Fristverlängerung analog des § 31 Abs. 3 VwVfG möglich sei.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.