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Antragsfrist Überbrückungshilfe III bis 2.11.2021

Antragsfrist Überbrückungshilfe III bis 2.11.2021

Veröffentlicht am in DStV

Nach Informationen unseres Mitgliedsverbands Berlin-Brandenburg wird die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III bis zum 2.11.2021 verlängert.

Da der Fristablauf für die Überbrückungshilfe III am 31.10.2021 auf einen Sonntag fällt, hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nachgefragt, ob eine Fristverlängerung analog des § 31 Abs. 3 VwVfG möglich sei.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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