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Brüssel einigt sich über die Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung

Brüssel einigt sich über die Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung

Veröffentlicht am in DStV

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union konnten im Rahmen der drit-
ten Trilogsitzung am 20.3.2018 eine politische Einigung für einen Richtlinientext zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bei berufsrechtlichen Regelungen erzielen. Dies berichtete der Berichterstatter des Parlaments, Dr. Andreas Schwab (CDU/EVP-Fraktion), dem federführe-nden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 21.3.2018. Somit sind seit dem Beginn der Trilogverhandlungen Ende Januar 2018 bis zur Kompromissfindung nur knapp
2 Monate vergangen. Obwohl die Trilogverhandlungen zur Reform des Notifizierungsverfah-
rens gleichzeitig gestartet waren, konnte hier noch keine Einigung erzielt werden.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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