Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung endet am 31.10.2023 Veröffentlicht am 30. Oktober 2023 in DStV Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endet am 31.10.2023. Daran erinnert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell nochmals.Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung endet am 31.10.2023 PDF