Die EU-Kommission leitet eine Überprüfung der Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen ein. Zugleich übt DStV-Präsident StB Torsten Lüth in der Zeitschrift „Das Parlament“ deutliche Kritik an EU-Bürokratie und Planungsunsicherheit für den Berufsstand. Ein Musterbeispiel wirkungsloser Berichtspflichten: Die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltung.
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