Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitsabläufe macht es heute in nahezu allen Branchen zwingend erforderlich, IT-Dienstleistungen durch fachkundige und spezialisierte Dritte erbringen zu lassen. Das gilt auch für die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Insbesonde-re Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind heute ohne entsprechende IT-Ausstattung kaum in der Lage, ihren Beruf auszuüben. Denn nicht nur der Datenaustausch mit den Mandanten, son-dern vor allem auch die Kommunikation mit der Finanzverwaltung setzt ein funktionierendes IT-System in den Kanzleien voraus. Fakt ist allerdings, dass die Unterhaltung dieser Systeme mittler-weile spezielle technische Fachkenntnisse erfordert, die weder beim Berufsangehörigen selbst noch bei dessen klassischen Berufsgehilfen ohne weiteres vorausgesetzt werden können. Wich-tig ist es daher, sicherzustellen, dass auch bei Einschaltung Dritter wie z.B. IT-Dienstleistern das Berufsgeheimnis umfassend geschützt bleibt.
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