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DStV fordert Korrekturen im Gesetzentwurf zur Neuregelung des Berufsgeheimnisschutzes

DStV fordert Korrekturen im Gesetzentwurf zur Neuregelung des Berufsgeheimnisschutzes

Veröffentlicht am in DStV

Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitsabläufe macht es heute in nahezu allen Branchen zwingend erforderlich, IT-Dienstleistungen durch fachkundige und spezialisierte Dritte erbringen zu lassen. Das gilt auch für die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Insbesonde-re Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind heute ohne entsprechende IT-Ausstattung kaum in der Lage, ihren Beruf auszuüben. Denn nicht nur der Datenaustausch mit den Mandanten, son-dern vor allem auch die Kommunikation mit der Finanzverwaltung setzt ein funktionierendes IT-System in den Kanzleien voraus. Fakt ist allerdings, dass die Unterhaltung dieser Systeme mittler-weile spezielle technische Fachkenntnisse erfordert, die weder beim Berufsangehörigen selbst noch bei dessen klassischen Berufsgehilfen ohne weiteres vorausgesetzt werden können. Wich-tig ist es daher, sicherzustellen, dass auch bei Einschaltung Dritter wie z.B. IT-Dienstleistern das Berufsgeheimnis umfassend geschützt bleibt.

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