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DStV-Forderungen erfüllt: Referentenentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie sieht 1:1-Umsetzung vor

DStV-Forderungen erfüllt: Referentenentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie sieht 1:1-Umsetzung vor

Veröffentlicht am in DStV

Die Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie verpflichtet große, börsennotierte Unter-nehmen, Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange detaillierter in ihrem Lagebericht oder einem gesonderten Bericht zu würdigen. Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sieht nun eine 1:1-Umsetzung vor. Der Arbeitskreis Rechnungslegung des DStV begrüßt dies in seiner Stellungnahme B 04/16 und schlägt Präzisierungen vor.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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