Die Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie verpflichtet große, börsennotierte Unter-nehmen, Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange detaillierter in ihrem Lagebericht oder einem gesonderten Bericht zu würdigen. Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sieht nun eine 1:1-Umsetzung vor. Der Arbeitskreis Rechnungslegung des DStV begrüßt dies in seiner Stellungnahme B 04/16 und schlägt Präzisierungen vor.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.