Der DStV hat sich in seiner Stellungnahme R04/2022 gegen eine Aufweichung der Regeln zur Geschäftsführung bei Berufsausübungsgesellschaften im Steuerberatungsgesetz (StBerG) ausgesprochen. Nach einem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sollen dort künftig Steuerberater nicht mehr zwingend Teil der Geschäftsführung sein müssen. Sie soll stattdessen auch allein Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern obliegen können.
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