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DStV warnt: Corona-Liquiditätshilfen als Drittdaten nicht zulasten der Kanzleiabläufe

DStV warnt: Corona-Liquiditätshilfen als Drittdaten nicht zulasten der Kanzleiabläufe

Veröffentlicht am in DStV

Das BMF plant, die Mitteilungsverordnung zu ändern. Durch die Neuerungen werden die Corona-Liquiditätshilfen zu Drittdaten, die die Bewilligungsstellen an das Finanzamt übermitteln müssen. Wie so häufig steckt die Tücke im Detail. Der DStV kritisiert, dass so manch kleiner und mittlerer Kanzlei zusätzliche Belastungen im Rahmen der Büroabläufe drohen.

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