+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

Energiepreispauschale: Vorleistung der Arbeitgeber abgewendet

Energiepreispauschale: Vorleistung der Arbeitgeber abgewendet

Veröffentlicht am in DStV

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 erfuhr auf der Zielgeraden eine weitreichende Ergänzung: die Energiepreispauschale. In der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zeigte sich eine gravierende Schwachstelle des ersten Vorschlags. Der DStV wies als Sachverständiger auf drohende Liquiditätsbelastungen für kleine Arbeitgeber hin – mit Erfolg.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext