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Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG

Veröffentlicht am in STBV

Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) ist am 20. Mai 2021 vom Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet worden. Der Bundesrat hat am 28.05.2021 zugestimmt, so dass das Gesetz wie geplant am 01.07.2021 in Kraft tritt. Damit ist der finale Stand erreicht und unser Kooperationspartner HDI stellt das Ergebnis in dieser Fachinfo dar. Der Fokus richtet sich insbesondere auf die geplanten Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) mit folgendem Inhalt:

• Verschärfung der Haftung der Wirtschaftsprüfer (WP) und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG).
• Entkoppelung der Pflichtversicherungssumme von der
Haftungsbegrenzung bei Pflichtprüfungen.
• Zulässigkeit einer Jahreshöchstleistung.

Dabei werden nicht alle Änderungen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wirksam, sondern abhängig von der Rechnungslegung der geprüften Unternehmen und deren zu prüfenden Jahresabschlüsse.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:
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