Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) erzielte einen Erfolg in Bezug auf die elektronische Steuererklärung. Berater können solche Erklärungen ihrer Mandanten ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nur noch im Wege des authentifizierten Verfahrens übermitteln. Neben der komprimierten Steuererklärung sollte ursprünglich gleichfalls der Protokollausdruck für den authentifizierten Übertragungsweg entfallen.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.