Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben vom 18.04.2019 zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung der Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung durch einen Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber Stellung genommen. Die Beurteilung als Arbeitslohn oder als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist nach dem BMF-Schreiben daran auszurichten, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung erfolgt.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.