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Wer kann Anträge stellen?
Die KfW-Corona-Hilfe steht kleinen und mittelständischen gewerblichen Unternehmen, Freiberuf-lern und großen Unternehmen zur Verfügung (jeweils junge und etablierte Unternehmen).
Was zeichnet die KfW-Corona-Hilfe aus?
- Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft.
- Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.
- Risikoübernahme der KfW erheblich gesteigert: KfW übernimmt 90 % des Kreditrisikos bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), 80 % bei größeren Unternehmen und in der sog. Konsortial-finanzierung. Deckung durch Garantie des Bundes. Die erhöhte Haftungsfreistellung bei KMU soll den Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern. Das Konstrukt der Haftungsfreistellung verteilt das Kreditrisiko damit zu 10 % auf die Hausbank (antragstellende Bank) und zu 90 % auf die KfW.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.