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KfW-Corona-Hilfe: Q+A für Verbände, Kammern und Berater

KfW-Corona-Hilfe: Q+A für Verbände, Kammern und Berater

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Wer kann Anträge stellen?

Die KfW-Corona-Hilfe steht kleinen und mittelständischen gewerblichen Unternehmen, Freiberuf-lern und großen Unternehmen zur Verfügung (jeweils junge und etablierte Unternehmen).

Was zeichnet die KfW-Corona-Hilfe aus?

  1. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft.
  2. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.
  3. Risikoübernahme der KfW erheblich gesteigert: KfW übernimmt 90 % des Kreditrisikos bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), 80 % bei größeren Unternehmen und in der sog. Konsortial-finanzierung. Deckung durch Garantie des Bundes. Die erhöhte Haftungsfreistellung bei KMU soll den Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern. Das Konstrukt der Haftungsfreistellung verteilt das Kreditrisiko damit zu 10 % auf die Hausbank (antragstellende Bank) und zu 90 % auf die KfW.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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