Koalitionspartner einigen sich auf Verlängerung der Abgabefristen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021 Veröffentlicht am 17. Dezember 2020 in STBV Am heutigen Donnerstag haben sich die finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen darauf verständigt, im nächsten Steuergesetzgebungsverfahren die gesetzlichen Abgabefristen für die Jahressteuererklärungen zu verlängern. Nachzulesen auf www.antje-tillmann.de