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Koalitionspartner einigen sich auf Verlängerung der Abgabefristen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021

Koalitionspartner einigen sich auf Verlängerung der Abgabefristen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021

Veröffentlicht am in STBV

Am heutigen Donnerstag haben sich die finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen darauf verständigt, im nächsten Steuergesetzgebungsverfahren die gesetzlichen Abgabefristen für die Jahressteuererklärungen zu verlängern. 

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