Im Referentenentwurf des Fondsstandortgesetzes verstecken sich unter anderem Neuregelungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Diese sollen insbesondere für Start-ups lukrativer ausgestaltet werden. Anders als bisher soll es nicht unmittelbar zur Versteuerung des Vorteils aus der Beteiligung kommen. Der DStV begrüßt den Vorstoß und regt noch weitere Verbesserungen an.