Auf dem DStV-YouTube-Kanal (powered by TeleTax) finden Sie einen neuen Clip zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz soll zwar nicht für zahlungsunfähige, aber für überschuldete Unternehmen bis zum 31.12.2020 verlängert werden. In einem neuen Beitrag informiert Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, darüber, welche Auswirkungen das auf die Praxis hat und welche Fragen sich überschuldeten Unternehmen und ihren Beratern dabei stellen.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.