Die neue Kennziffer 500 hat in der Praxis zahlreiche Fragen aufgeworfen. Insbesondere verfahrens- und strafrechtliche Konsequenzen der neuen Auswahlmöglichkeiten beschäftigten Berater und Steuerpflichtige. Die Resonanz des BMF auf eine Initiative von BVL und DStV sorgt nun für die dringend benötigte Klarheit.
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