+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

November- und Dezemberhilfe: Anpassungen für Unternehmen mit angeschlossener Gastronomie

November- und Dezemberhilfe: Anpassungen für Unternehmen mit angeschlossener Gastronomie

Veröffentlicht am in DStV

Nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll noch in dieser Woche eine Änderung bei der November- und Dezemberhilfe erfolgen: Für Mischbetriebe mit angeschlossener Gastronomie soll der Zugang zur November- und Dezemberhilfe vereinfacht und der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt sein. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext