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Praxisticker Nr. 494: Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebs vermögen immer Betriebseinnahme

Praxisticker Nr. 494: Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebs vermögen immer Betriebseinnahme

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens ist selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 27. Januar 2016 X R 2/14 (veröffentlicht am 11. Mai 2016) entschieden.Der Kläger, ein selbständiger Versicherungsagent, hielt ein Fahrzeug im Betriebsvermögen, das er auch privat nutzte. Für einen Nutzungsausfall aufgrund eines Unfalls erhielt er von der Versicherung des Unfallverursachers eine Entschädigung. Das Finanzamt be-handelte diese uneingeschränkt als Betriebseinnahme. Der Kläger machte demgegenüber gel-tend, dass der Unfall sich auf einer Privatfahrt ereignet habe und er außerdem für die Zeit des Nutzungsausfalls kein Ersatzfahrzeug angemietet, sondern Urlaub genommen habe.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Autor: Marianne Kottke, LSWB – Bibliothek

Quelle: LSWB

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