In den letzten Tagen des Bundestagsverfahrens kam überraschend viel Bewegung in den Re-gierungsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Mit einer Vielzahl von Ände-rungen schaffte der Finanzausschuss des Bundestages am 11.05.2016 die Grundlage für künftige Entlastungen in der Praxis. Er griff dabei erfreulicherweise eine Reihe von Anregungen des Deut-schen Steuerberaterverbandes auf. Die Änderungsbeschlüsse des Finanzausschusses des Bun-destages entschärfen das Regelungspaket zur Abgabe von Steuererklärungen an maßgeblich-en Stellen. Der Bundestag nahm die Änderungen des Finanzausschusses in der 2. / 3. Beratung am 12.05.2016 an. Der Bundesrat befindet voraussichtlich am 17.06.2016 über den geänderten Gesetzentwurf.
Herausgeber: Deutscher Steuerberaterverband, DStV e.V.