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Praxisticker Nr. 512: Steuerliche Behandlung des Meisterbonus

Praxisticker Nr. 512: Steuerliche Behandlung des Meisterbonus

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Seit dem 01.09.2013 erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss in  Bayern einen Meisterbonus in Höhe  von 1.000 Euro. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich nun in einer Verfügung vom 6. Juli 2016 zur steuerlichen Behandlung  des  Meisterbonus  geäußert: „Der  Meisterbonus  kann  als  Zuschuss  unter  keine  der  sieben  Einkunftsarten  subsumiert  werden  und  ist  deshalb  nicht  einkommensteuerbar.  Nach  einem  aktuellen  Gerichtsbescheid des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg vom 30.05.2016  Az.: 15 K 474/16, mindert  der  Meisterbonus  auch  nicht  gegebenenfalls vom  Empfänger  in  diesem  Zusammenhang  als Werbungskosten /Be-triebsausgaben (Fortbildungskosten) geltend gemachte Aufwendungen.“ Sie finden die Verfü-gung des Bayerischen Landesamts für Steuern sowie den Gerichtsbescheid des FG München auf den folgenden Seiten.

Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek

Quelle: LSWB, Hauptgeschäftsstelle München, Implerstr. 11, 81371 München,
Tel. 089 / 273 214 17, Fax 089 / 273 06 56, E-Mail: praxisticker@lswb.de

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