Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen ab dem VZ 2017 die sog. Belegvorhaltepflicht. Diese besagt, dass Belege grundsätzlich nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für etwaige Beleganforderungen vorgehalten werden müssen.
Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek
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