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Praxisticker Nr. 602: Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

Praxisticker Nr. 602: Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Pressemitteilung des BFH vom 20. August 2018:

Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber
für dessen betriebliche Zwecke, kann er Werbungskosten nur geltend machen, wenn eine objektbezogene Prognose die erforderliche Überschuss-erzielungsabsicht belegt, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17. April 2018 IX R 9/17, veröffentlicht am 20. August 2018, entschieden hat.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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