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Praxisticker Nr. 613: Bundesfinanzhof veröffentlicht Bauträger-Urteil

Praxisticker Nr. 613: Bundesfinanzhof veröffentlicht Bauträger-Urteil

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Mit einer Pressemitteilung vom 14.11.2018 hat der Bundesfinanzhof das Urteil des Verfahrens V R 49/17 veröffentlicht. Der Bundesfinanzhof bestätigt in sei-nem Urteil die Auffassung des Finanzgerichts München und kommt zum Ergeb-nis, dass der Bauträger einen generellen Anspruch auf Herabsetzung der Um-satzsteuer hat. Dabei spiele keine Rolle, ob der Finanzverwaltung Abtretungen des Subunternehmers vorliegen oder aber ein Nachweis des Bauträgers, dass die Umsatzsteuer an den Subunternehmer bezahlt worden ist. Unseres Erach-tens zeigt das Urteil des Bundesfinanzhofs auch den Weg bei der Frage der Festsetzung von Erstattungszinsen auf. Nachdem der Bundesfinanzhof im An-trag des Bauträgers auf Herabsetzung der zu Unrecht abgeführten Umsatz-steuer gerade kein treuwidriges Verhalten sieht, kann auch ein entsprechender Zinsanspruch nicht verneint werden. Die mündliche Verhandlung zum Zinsver-fahren V R 3/18 wird dieses Jahr nicht mehr terminiert werden. Wir rechnen mit einem Termin im 1. Quartal 2019.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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