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Praxisticker Nr. 645: FG Schleswig-Holstein zur Besteuerung eines privaten Seniorenheims

Praxisticker Nr. 645: FG Schleswig-Holstein zur Besteuerung eines privaten Seniorenheims

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Aus dem aktuellen Newsletter II/2019 des FG Schleswig-Holstein:
„Mit Beschluss vom 29. Januar 2019 hat der 4. Senat des Finanzgerichts (Aktenzeichen 4 V 135/17) zu zahlreichen einkommensteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines privaten Seniorenheims Stellung genommen. Der Antragsteller meldete zum 1. Juli 2009 den Betrieb „Betreutes Wohnen“ an und erzielte mit diesem Betrieb gewerbliche Einkünfte. Die gewerblichen Einkünfte wurden nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Der Kläger erbrachte seine Leistungen auf Grundlage von sog. Seniorenmietverträgen einerseits und separaten Wahlleistungsverträgen andererseits… „

Die gesamten Informationen können Sie den Anlagen entnehmen.

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