Die geplanten Regelungen zur Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals wurden am 31.07.2019 von der Bundesregierung aus dem Gesetzgebungsverfahren zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften herausgenommen und in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren überführt.
Den gesamten Inhalt können Sie der Anlage entnehmen.