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Praxisticker Nr. 666: OLG Koblenz zur Pflicht zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung nach Trennung der Ehegatten

Praxisticker Nr. 666: OLG Koblenz zur Pflicht zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung nach Trennung der Ehegatten

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 14.01.2020:
„Ehepflichten trotz Trennung – auch nach der Trennung besteht die Verpflichtung, in eine für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer einzuwilligen. Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet, in eine von diesem für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist.

Weitere Informationen können Sie der Anlage entnehmen.

 

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