Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat ein Urteil zur Sozialversicherungspflicht eines mitarbeitenden Kommanditisten einer KG veröffentlicht (Urteil vom 22.7.2020, Az. L 5 BA 4158/19). In der Urteilsbegründung geht das Landessozialgericht ab Rn. 65 ausführlich auf die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit eines mitarbeitenden Kommanditisten ein.