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Praxisticker Nr. 704: Fristverlängerung Steuererklärungen bis 31.08.2021 / Wichtige Informationen zur Überbrückungshilfe und zum Kurzarbeitergeld / Elternentschädigung

Praxisticker Nr. 704: Fristverlängerung Steuererklärungen bis 31.08.2021 / Wichtige Informationen zur Überbrückungshilfe und zum Kurzarbeitergeld / Elternentschädigung

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

1. Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 bis zum 31.08.2021 angekündigt
Am Donnerstag 17.12.2020 haben Frau MdB Antje Tillmann (CDU/CSU) und Herr MdB Lothar Binding (SPD) getwittert, dass sich die Koalitionspartner auf eine Verlängerung der Frist für die Steuererklärung 2019 bis zum 31.08.2021 verständigt haben. Dies sei in Abstimmung mit dem Bundesfinanzminister erfolgt.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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