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Praxisticker Nr. 720: Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien / Fristverlängerung Steuererklärungen 2020 / Corona-Update

Praxisticker Nr. 720: Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien / Fristverlängerung Steuererklärungen 2020 / Corona-Update

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Handlungshinweise zu Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien.
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat Handlungshinweise zu Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien veröffentlicht (Stand April 2021). Sie finden die Handlungshinweise auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer sowie als Anlage im vollständigen Praxistickertext (siehe unten Link „Vollständiger Praxisticker: Praxisticker Nr. 720“).

DStV: Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 nimmt an Fahrt auf
Der Finanzausschuss des Bundesrats hat dem Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2020 mehrheitlich zugestimmt. Für die beratenden Berufe soll die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 um drei Monate – auf Ende Mai 2022 – gesetzlich verlängert werden. Zur Umsetzung muss das Vorhaben noch in ein Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden. Aus dem Bundestag kam eine erste positive Reaktion von MdB StB Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU. Sie stellte in Aussicht, das Thema auf die Tagesordnung der Erörterungen zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts zu setzen. Dieser Gesetzesentwurf steht zur Beratung auf der Tagesordnung der Bundestags-Finanzausschusssitzung am 5. Mai 2021.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband DStV e.V.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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