Am 26. Juli 2021 wurde die neue Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung veröffentlicht. Die aktuelle Version löst die alten Richtlinien aus dem Jahr 2018 ab. Sie gelten spätestens ab 1. August 2021.
Quelle: Internetseite und Blog der Minijob-Zentral
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