Von der Steuerberaterkammer Nürnberg wurde auf ihrer Internetseite eine Zusammenstellung der für die Steuerkanzleien relevanten Regelungen der ab dem 2.9.2021 geltenden Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) veröffentlich.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.