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Steuerberater müssen ab dem 1.2.2017 besondere Hinweispflichten für Verbraucherstreitigkeiten beachten

Steuerberater müssen ab dem 1.2.2017 besondere Hinweispflichten für Verbraucherstreitigkeiten beachten

Veröffentlicht am in DStV

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) eröffnet Unternehmern und Verbrauchern seit dem vergangenen Jahr die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten außergerichtlich vor einer Verbrau-cherschlichtungsstelle beizulegen. Zu beachten ist, dass Unternehmer, und damit auch Steuer-berater, ab dem 1.2.2017 besondere Hinweispflichten beachten müssen: Verbraucher sind ab diesem Zeitpunkt ausdrücklich darüber zu informieren, ob der Unternehmer bereit oder ver-pflichtet ist, an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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