Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) eröffnet Unternehmern und Verbrauchern seit dem vergangenen Jahr die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten außergerichtlich vor einer Verbrau-cherschlichtungsstelle beizulegen. Zu beachten ist, dass Unternehmer, und damit auch Steuer-berater, ab dem 1.2.2017 besondere Hinweispflichten beachten müssen: Verbraucher sind ab diesem Zeitpunkt ausdrücklich darüber zu informieren, ob der Unternehmer bereit oder ver-pflichtet ist, an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
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