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Überbrückungshilfe III: Erweiterte Förderung für Unternehmen mit erhöhtem Hilfsbedarf

Überbrückungshilfe III: Erweiterte Förderung für Unternehmen mit erhöhtem Hilfsbedarf

Veröffentlicht am in STBV

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurden die Antragstellung in der Überbrückungshilfe III für Unternehmen mit einem erhöhtem Förderbedarf von über 12 Mio. € erweitert, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb aufgrund von Schließungsanordnungen zwischen dem 16.3.2020 und dem 30.6.2021 einstellen mussten. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt diese Erweiterung im Interesse der betroffenen Unternehmen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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