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Überbrückungshilfen für KMU und Freiberufler – Die aktive Unterstützung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zählt

Überbrückungshilfen für KMU und Freiberufler – Die aktive Unterstützung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zählt

Veröffentlicht am in DStV

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die Corona-bedingt ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, ist die Gewährung weiterer Überbrückungshilfen im Umfang von 25 Milliarden Euro vorgesehen. Der Deutsche Bundestag hat am 2.7.2020 einen entsprechenden zweiten Nachtragshaushalt beschlossen. Die Hilfen sollen an die bisherigen Soforthilfen anknüpfen und den Betroffenen als nicht rückzahlbarer Betriebskostenzuschuss gewährt werden.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.  

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