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Umsatzsteuer: Neue Leasingverträge unter die Lupe nehmen!

Umsatzsteuer: Neue Leasingverträge unter die Lupe nehmen!

Veröffentlicht am in DStV

Die Finanzverwaltung hat ihre Grundsätze für die umsatzsteuerliche Qualifikation von Leasingverträgen als Lieferung oder sonstige Leistung geändert. Sie knüpft nicht mehr an das Ertragsteuerrecht an. Entscheidend ist stattdessen, ob eine Eigentumsübergangsklausel vorliegt und ob bei Vertragsabschluss feststeht, dass das Eigentum automatisch auf den Leasingnehmer übergehen soll.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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