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Update zum digitalen Steuerbescheid ab 2026: Erste Fragen geklärt

Update zum digitalen Steuerbescheid ab 2026: Erste Fragen geklärt

Veröffentlicht am in DStV

Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf sollte ab 2026 durch die Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die Regel werden. Doch kurz vor Jahreswechsel justierte der Deutsche Bundestag im Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes nach. Die geplante Neuerung warf einige Fragen auf. Das BMF gab dem DStV nun dankenswerterweise eine erste Einschätzung.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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