Seit über 3 Jahren ist das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater*innen mittlerweile anhängig. Jüngst forderte die EU-Kommission zudem, dass „einfache“ Steuererklärungen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht mehr dem Berufsstand vorbehalten sein sollen. Auch im EU-Parlament wird der verstärkte Abbau von Hindernissen im EU-Binnenmarkt in verschiedenen Berichten diskutiert: Haben Steuerberater*innen mit der Erbringung hochwertiger Dienstleistungen noch eine Zukunft im Europäischen Binnenmarkt?
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