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Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert

Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert

Veröffentlicht am in DStV

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWi) ist ab sofort die Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für
prüfende Dritte verlängert worden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV)
begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen. Er hat sich für eine
Fristanpassung eingesetzt.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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